GSB 7.1 Standardlösung

Erwerbungsrichtlinien

Der Sammelauftrag der AG SDD umfasst alle im deutschen Sprachbereich erschienenen Drucke unabhängig von Inhalt und Sprache; außerhalb dieses Bereiches werden die in deutscher Sprache verfassten Werke gesammelt.

Dazu gehören insbesondere auch

  • Flugschriften
  • Personalschriften
  • Kinder- und Jugendbücher
  • Amtsdruckschriften
  • Auktions-, Ausstellungs- und Museumskataloge
  • Adressbücher
  • Schulschriften

Nicht gesammelt werden

  • Plakate
  • Theaterprogramme
  • Akzidenzdrucksachen
  • Patentschriften
  • individuell angefertigte Bucheinbände

Sonderbestimmungen

Einblattdrucke des 15. - 18. Jahrhunderts werden gesammelt. Einblattdrucke aus dem Zeitraum 1801 - 1912 können nur schwerpunktmäßig (z. B. für das Jahr 1848) gesammelt werden.

Landkarten des 15.-18. Jahrhunderts werden von den zuständigen Bibliotheken gesammelt, Landkarten aus dem Zeitraum 1801-1912 jedoch nur von der Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz.

Musiknoten (Musica practica) werden für das 15.-18. Jahrhundert von der Bayerischen Staatsbibliothek München gesammelt. Für den Zeitraum 1801-1945 werden sie von der Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz erworben. Die Deutsche Nationalbibliothek begann 1943 mit der Sammlung von Musiknoten.

Hochschulschriften werden bis 1870 gesammelt, jedoch gehören sie ab 1913 zum Sammelgebiet der Deutschen Nationalbibliothek.

Zeitungen werden für das 15.-18. Jahrhundert von den jeweils zuständigen SDD-Bibliotheken gesammelt. Für den Zeitraum 1801-1912 werden sie von der Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz erworben, danach von der Deutschen Nationalbibliothek.

Zeitschriften werden grundsätzlich gesammelt. Bei Überschneidungen der Zeitsegmente werden sie im Original von der Bibliothek angeschafft, in deren Segment der Erscheinungsschwerpunkt der Zeitschrift liegt; die andere Bibliothek erhält eine Kopie.

Mehrbändige Werke werden von der Bibliothek erworben, in deren Zeitsegment der erste Band erschienen ist.

Unveränderte Nachdrucke sollen in der Regel nicht gesammelt werden, wohl aber solche von literarischen Texten.