Deutsche Nationalbibliothek
Die Deutsche Nationalbibliothek hat die Aufgabe, lückenlos alle deutschen und deutschsprachigen Publikationen ab 1913, im Ausland erscheinende Germanica und Übersetzungen deutschsprachiger Werke sowie die zwischen 1933 und 1945 erschienenen Werke deutschsprachiger Emigranten zu sammeln, dauerhaft zu archivieren, bibliografisch zu verzeichnen sowie der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.
Sie hat mehrere Vorgängereinrichtungen: 1912 wurde die Deutsche Bücherei mit Sitz in Leipzig gegründet, 1946 die Deutsche Bibliothek Frankfurt am Main, 1970 das Deutsche Musikarchiv in Berlin. Letzteres ist seit Dezember 2010 am Standort Leipzig angesiedelt. Mit der Wiedervereinigung Deutschlands wurden diese Einrichtungen zu einer Gesamtinstitution vereinigt, die 2006 einen erweiterten gesetzlichen Auftrag und einen neuen Namen erhielt: Deutsche Nationalbibliothek.
Jedem Standort wurden Schwerpunktfunktionen übertragen. Am traditionsreichen Standort Leipzig befinden sich das Deutsche Buch- und Schriftmuseum, das Deutsche Musikarchiv, die Sammlung Exil-Literatur 1933-1945 und die Anne-Frank-Shoah-Bibliothek.
Der Frankfurter Standort ist für die Entwicklung der Informations- und Kommunikationstechnik zuständig; dazu gehören auch Aufbau und Führung der zentralen Datenbank. Sie übernimmt Produktion, Marketing und Vertrieb der nationalbibliografischen Dienstleistungen. Außerdem ist in Frankfurt das Deutsche Exilarchiv 1933-1945 angesiedelt.
Der Gesamtbestand der Deutschen Nationalbibliothek belief sich Ende 2013 auf 28,7 Millionen Einheiten.
Das Zeitsegment 1913 ff.
Das Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek (DNBG) vom 22. Juni 2006 (BGBl. I S. 1338) legt die Aufgaben und Pflichten der Bibliothek fest. Das Gesetz unterscheidet zwischen Medienwerken in körperlicher Form, den früheren Druckwerken, und Medienwerken in unkörperlicher Form, als Darstellung in öffentlichen Netzen. Damit wird den Veränderungen im Publikationsbereich und den steigenden Bedürfnissen der Nutzer Rechnung getragen. Präzisiert wird der gesetzliche Auftrag in der Pflichtablieferungsverordnung, die das Recht der Deutschen Nationalbibliothek auf unaufgeforderte und kostenlose Belieferung mit den Veröffentlichungen des Sammelgebietes konkretisiert und diejenigen Medienwerke von der Ablieferungspflicht ausschließt, für deren Sammlung kein öffentliches Interesse besteht. Gesetz und Verordnung legen grundsätzlich fest, was Sammlungsgegenstand der Deutschen Nationalbibliothek ist. Die gesetzlichen Bestimmungen zum Sammelauftrag werden durch die Sammelrichtlinien erläutert und präzisiert.
Mit dem gesetzlich fixierten Sammlungsauftrag übernimmt die Deutsche Nationalbibliothek das Anliegen und das Ziel der Arbeitsgemeinschaft Sammlung Deutscher Drucke für die Zeit ab 1913 und führt sie - institutionell abgesichert - in die Zukunft fort. Sammlungsgegenstand sind gedruckte Medienwerke wie Bücher, kartografische Werke, Normen, Zeitschriften und Zeitungen, Dissertationen und Habilitationsschriften, Loseblatt- und Lieferungswerke, Musikalien sowie Medienwerke auf elektronischen Datenträgern, z.B. Musik- und Sprechtonträger, sowie Filmwerke, bei denen die Musik im Vordergrund steht.
Erschließung
Die Bestände der Deutschen Nationalbibliothek sind überwiegend elektronisch verzeichnet. Unter https://portal.dnb.de kann über öffentliche Netze kostenfrei in der Datenbank der Deutschen Nationalbibliografie recherchiert werden. Seit 2008 werden die bibliografischen Daten eines wesentlichen Teils des Neuzugangs durch Scans der Inhaltsverzeichnisse ergänzt.
Die formale Erschließung der Medienwerke erfolgt nach den Vorgaben des internationalen Regelwerks Resource Description and Access (RDA), die Inhaltserschließung nach den »Regeln für den Schlagwortkatalog« (RSWK) sowie der »Dewey-Dezimalklassifikation« (DDC). Außerdem nutzt die Deutsche Nationalbibliothek die Gemeinsame Normdatei (GND), bei deren Aufbau und Pflege sie aktiv beteiligt ist.
Herauszuheben sind die beiden Digitalisierungsprojekte des Deutschen Exilarchivs 1933 - 1945 Exilpresse Exilpresse digital. Deutsche Exilzeitschriften 1933-1945 und Jüdische Periodika in NS-Deutschland. In diesen beiden Projekten wurden mehr als 50 Zeitschriften und Zeitungen digitalisiert, erschlossen und anschließend im Netz bereitgestellt. Bei der Auswahl der Titel wurde besonderer Wert auf ein breites Spektrum an Beispielen (kulturpolitische und literarische Zeitschriften, wissenschaftliche Zeitschriften, Zeitschriften aller größeren politischen Parteien im Exil und weltanschauliche Zeitschriften) gelegt. Die Digitalisate werden in den Räumen der Deutschen Nationalbibliothek in Leipzig und Frankfurt am Main zur Verfügung gestellt.
Kontakt
Constanze Schumann
Leiterin Bestandsaufbau und Formalerschließung
Adickesallee 1
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Telefon: +49 69 1525 1315
Fax: +49 69 1525 1333
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